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EJB - Hausordnung

Sehr geehrter Gast,

das Zusammenleben mehrerer Menschen in einem Haus oder auf einem gemeinsam genutzten Gelände macht es erforderlich Verhaltensregeln aufzustellen, um deren Einhaltung wir hier bitten möchten. Es ist unser Ziel, dass alle Gäste einen angenehmen und vor allem einen sicheren Aufenthalt in unserer Einrichtung genießen und unbeschadet ihre Heimreise antreten können.

Wir bitten Sie zu einer Atmosphäre der gegenseitigen Rücksichtnahme und Höflichkeit beizutragen, Schäden zu verhüten und die Umwelt zu schonen.

1. Sie befinden sich in einer denkmalgeschützten Anlage. Die Gebäude dürfen nicht beschädigt werden, die Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze sowie der Strand sind sauber zu halten. Das gilt auch für die unmittelbare Umgebung der Einrichtung z.B. Wanderwege nach Altenhof.

2. In der Einrichtung gilt die Straßenverkehrsordnung.

3. Alle Fahrzeuge sind nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Bei Nichtbe-achten sind wir befugt, das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen.

4. Wir wünschen, dass die Rasenflächen und Anpflanzungen auch nachfolgenden Gästen erhalten bleiben. Bitte nicht zertreten. Als Liegewiese können die Grünflächen genutzt werden.

5. Der Müll ist in die aufgestellten Behälter abzulegen und entsprechend zu trennen.

6. Im gesamten Gelände sind Hunde an der Leine zu führen. Auf den Spiel- und Sportplätzen sowie am Badestrand ist es nicht gestattet Hunde mitzubringen.

7. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Steilhänge am Ufer des Werbellinsee sind Bodenschutzwald. Aus diesem Grund ist es verboten, die betreffenden Steilhänge zu betreten (siehe § 16 Waldgesetz des Landes Brandenburg).

8. Sollten Sie tote Tiere finden, dann bitte nicht berühren und sofort die Rezeption verständigen.

9. Nachtruhe ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Um Ärger zu vermeiden achten Sie bitte auf deren Einhaltung. Wenn Sie länger feiern möchten verständigen Sie sich bitte vorher mit den anderen Gästen im Haus bzw. den Nachbarhäusern oder holen sich die Zustimmung der Geschäftsführung ein.

10. Wegen der großen Unfallgefahr und der möglichen Sachbeschädigungen sind Ballspiele und andere sportliche Betätigungen in Zimmern, Fluren und Treppenhäusern verboten.

11. Es ist nicht gestattet durch Fenster oder Balkone ein- oder auszusteigen, auf Fenster-brettern und Treppengeländern zu sitzen oder zu rutschen (hohe Unfallgefahr, Absturz).

12. Wände und Decken in den Häusern bzw. die Fassaden zu bekleben oder zu bemalen oder anderweitig zu verunstalten ist verboten.

13. Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung erlaubt.

14. Die Zimmertür bzw. Haustür und die Fenster sind beim Verlassen zu Verschließen. Die Haustür ist während der Nachtruhe zu verschließen und der Schlüssel abzuziehen. Zu ihrer eigenen Sicherheit halten Sie bitte auch die Haustür tagsüber geschlossen. Wir haften nicht für gestohlene Gegenstände. Erkundigen Sie sich nach einer sicheren Aufbewahrung von Wertgegenständen in der Repzeption.

15. Bei Unwettern sind die Türen und Fenster geschlossen zu halten.

16. Mit Elektroenergie, Heizung und Wasser ist sparsam umzugehen. Das Licht ist beim Verlassen der Räume auszuschalten. Die Thermostatventile an den Heizungen sind auf der Stellung zwischen „2“ und „3“ zu bringen, dadurch regelt sich die Raumtemperatur auf optimale 21°C ein. Die Fenster sind bei kalter Witterung nur zum Lüften zu öffnen.

17. Aus hygienischen Gründen dürfen Betten nur mit aufgezogener Bettwäsche benutzt werden.

18. Das Mitnehmen von Lebensmitteln, Geschirr und Besteck aus den Speisesälen ist nicht gestattet.

19. Um Erkrankungen und Ungezieferbefall vorzubeugen, dürfen in den Zimmern keine leicht verderblichen Lebensmittel gelagert werden. Bei Abreise sind Kühlschränke und Papierkörbe zu entleeren, nicht verbrauchte Lebensmittel sind zu entsorgen.

20. Mängel, Schäden und Ungezieferbefall sind unverzüglich der Rezeption bzw. dem Wachschutz zu melden.

21. Bitte achten Sie darauf, dass in den Zimmern keine Straßenschuhe getragen werden.

22. Das Mitbringen von Schuss- Hieb- und Stichwaffen ist sowie das Mitführen von Drogen, deren Handel und Konsumtion sind strengstens verboten.

23. Das Mitbringen bzw. konsumieren von Alkohol ist Kindern und Jugendlichen untersagt. Die Regelungen des Jugendschutzgesetztes (siehe Aushänge) sind einzuhalten.

24. Das Mitbringen und Tragen von rechtsgerichteten/ verfassungsfeindlichen Gegenständen oder Kleidungsstücken ist verboten.

25. Das Rauchen ist in allen unseren Gebäuden und Zimmern untersagt. (Gesetzt zum Schutz der Nichtraucher und Jugendschutzgesetz). Für Raucher sind entsprechende Möglichkeiten außerhalb der Gebäude ausgewiesen.

26. Betreuer und Lehrer der Schulklassen bzw. die Leiter von Gruppenfahrten sind verpflichtet alle Mitglieder der Gruppe über die Hausordnung sowie über die Verhaltensregeln in Gefahrensituationen zu unterrichten.

Die Geschäftsführung behält sich vor, einzelne Gäste oder Gästegruppen, die gegen die Bestimmunen der Hausordnung verstoßen, ohne Kostenersatz von der weiteren Beherbergung und Beköstigung auszuschließen. Dieses gilt insbesondere bei Verstößen gegen das Rauchverbot, bei Alkohol- und Drogenmissbrauch, bei Gewalttätigkeiten, fremdenfeindlichen Aktionen und Vandalismus.

Camp - Videos
Videos vom Camp 2010
Fotos vom Camp 2010
Fotos vom Camp 2010
Euer Ansprechpartner
Büro Berlin
Jugendbildungsreferent
Matthias Laurisch
Tel.: 030 - 21 22 11 63
Ein Projekt der
Deutsche Bläserjugend
Weberstr. 59
53113 Bonn
Tel.: 0228 - 26 26 80
Fax: 0228 - 26 26 82